Individuelle Gesundheitsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Im Jahre 1998 wurden die iGel-Leistungen in den deutschen Arztpraxen eingeführt. Sinn und Zweck waren die sinkenden Einnahmen der Ärzte im Gesundheitssystem zu kompensieren und dem Patienten neue Behandlungsmethoden und Zusatzleistungen zu eröffnen. Da die Kosten der Sonderleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen werden, muss der Patient sie selbst bezahlen. Die Verbraucherzentralen stehen dem System der zusätzlichen Leistungen skeptisch gegenüber, da nicht alle individuellen Gesundheitsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung für den Patienten sinnvoll sein sollen.

Welche iGeL-Leistungen gibt es?

Zu Anfang sei gesagt, dass die unterschiedlichen einsehbaren Listen nicht verbindlich sind. Den Ärzten steht es frei, andere Zusatzleistungen als iGeL zu bezeichnen. Außerdem können in den Arztpraxen andere Sonderleistungen angeboten werden, die nicht zu den individuellen Gesundheitsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Für den Versicherten gibt es viele verschiedene Zusatzleistungen. Es besteht die Gefahr, dass nicht wirklich notwendige Behandlungsmethoden angewandt werden und der Patient dann auf hohen Kosten sitzen bleibt.

Die Leistungen von iGeL decken zahlreiche Bereiche ab. Dazu gehören unter anderem Vorsorge-Untersuchungen wie die jährliche Gesundheitsuntersuchung und Früherkennungsuntersuchungen. Ebenso umfasst es Impfberatungen für Reisen, den sportmedizinischen Fitness-Test und Eignungsuntersuchungen. Die Eignungsuntersuchungen überprüfen zum Beispiel die Tauglichkeit für das Tauchen oder Fliegen. Die medizinisch-kosmetischen Leistungen umfassen Beratungsgespräche zum Hauttyp, Verträglichkeitstests von Kosmetika oder das Entfernen von Tätowierungen. Stressbewältigungstraining oder Therapien gehören zum psychotherapeutischen Angebot. Zusätzliche iGeL-Leistungen finden sich in alternativen Heilverfahren, besondere Zusatzleistungen im Service der Arztpraxen oder bei Bedarf spezieller Laboruntersuchungen.

Worauf muss der Patient achten?

Vor dem in Anspruch nehmen von individuellen Gesundheitsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung steht zuallererst das detaillierte Informieren und Aufklären durch den Arzt. Das Ganze umfasst die Erklärung des konkreten Nutzens für den Patienten und die Aufklärung über etwaige Risiken. Außerdem sollte sich der Versicherte erklären lassen, warum die gesetzliche Krankenkasse diese Behandlung nicht anbietet und er die Kosten selbst tragen muss. Selbstverständlich müssen dem Versicherten im Voraus zu entstehenden Kosten genau aufgeschlüsselt werden. Sicherheitshalber ist zu empfehlen, sich einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen. Auf jeden Fall sollte sich der Patient nicht sofort zustimmen, sondern sich eine Bedenkzeit einräumen. Auch die Beratung durch die Krankenkasse oder anderen Ärzten hilft dabei, sich zu entscheiden.

Kritik an iGeL

Das Paket der individuellen Zusatzleistungen verwandelt die Ärzte in Geschäftsleute. Das große Angebot an Leistungen macht es für den Versicherten sehr schwierig, den Überblick darüber zu behalten, welche Leistungen wirklich notwendig sind und welche nicht. Immer mehr Patienten bekommen in den Arztpraxen Angebote für Zusatzleistungen. Doch oft kommt es vor, dass sich der Patient dabei vollständig auf die Einschätzung des Arztes verlässt und die Zusatzleistung nicht hinterfragt. Selbst die gesetzlichen Krankenkassen haben etwas gegen das immer stärker ausufernde iGeL-Angebot der Ärzte. Letztendlich kommt es auf die Absichten des behandelnden Arztes an. Ist die Absicht das Patientenwohl, dann liegen diese Sonderleistungen im Interesse des Patienten. Aber nur allzu leicht ist die Verlockung groß, dass der Arzt entweder sinnlose Leistungen anbietet oder es sich dabei um Zusatzleistungen handelt, die zwar einen positiven Effekt haben, aber nicht notwendig für den Patienten sind.

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